Kärntner Seenvolksbegehren

"Seenvolksbegehren"

Die Landeswahlbehörde für das Land Kärnten hat dem Einleitungsantrag des „Seenvolksbegehren“ am 09. Jänner 2020 nach Überprüfung stattgegeben, hierbei wurde für das Volkbegehren festgesetzt:

            Stichtag:                                                         15. März 2020

            Beginn des Eintragungszeitraumes:               07. Juli 2020

            Ende des Eintragungszeitraumes:                  13. Juli 2020

Stimmberechtigt sind alle Personen, die am letzten Tag der Eintragungsfrist (13. Juli 2020) zum Landtag wahlberechtigt sind. Das sind alle Personen, die spätestens am 13. Juli 2020 das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (15. März 2020) österreichische Staatsbürger sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben.

Nicht stimmberechtigt sind:

  • Personen, für die die Gemeinde eine Unterstützungserklärung bestätigt und dies in der Wählerevidenz ersichtlich gemacht hat;
  • Auslandsösterreicher(innen);
  • Unionsbürger(innen), die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.

Die Stimmberechtigten werden von den Gemeinden aufgrund der Wählerevidenz festgestellt.

Jede(r) Stimmberechtigte hat sein (ihr) Stimmrecht grundsätzlich in der Gemeinde auszuüben, in deren Wählerevidenz er (sie) am Stichtag eingetragen ist.

Anhang