Rauschbrandimpfung 2016

Die Kosten für den Impfstoff werden für das Jahr 2016 vom Land Kärnten getragen.
Der Impfstoff ist beim Amt der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Veterinärwesen, Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt, bzw. bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abholbar.
Der Tarif für die tierärztliche Tätigkeit wurde von der Tierärztekammer in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer wie festgelegt:
 
20 Euro Grundgebühr, beinhaltet die Impfung von 3 Rindern
Jede weitere Impfung: 4 Euro.
 

Die Impfung ist vom Landwirt bis 18. März 2016 direkt beim Tierarzt seiner Wahl anzumelden.

Tierbesitzer und Impftierärzte sind auf die Frist 15. Mai 2016, zu der die Rauschbrandschutzimpfung beendet sein muss, nachdrücklichst hinzuweisen.

Anhang