• Gappen
    Gappen
  • Kolbnitz von oben
    Kolbnitz von oben
  • Grübelwand
    Grübelwand
  • Napplach aus Sicht des Danielsberges
    Napplach aus Sicht des Danielsberges
  • Blick aus der Teuchl nach Kolbnitz
    Blick aus der Teuchl nach Kolbnitz
  • Penk
    Penk
  • Der Danielsberg aus Penker Sicht
    Der Danielsberg aus Penker Sicht
  • Blick auf Penk
    Blick auf Penk
  • "Kohlstatt"
    "Kohlstatt"
  • Gappen
    Gappen
  • Polaner Kreuz
    Polaner Kreuz
  • Blick von Kohlstatt nach Penk
    Blick von Kohlstatt nach Penk
  • Dorfplatz Napplach
    Dorfplatz Napplach
  • Hippie-Park
    Hippie-Park
  • Ortstafel
    Ortstafel
  • Ortsansicht Kolbnitz
    Ortsansicht Kolbnitz
  • Pfarrkirche St. Nikolaus Penk
    Pfarrkirche St. Nikolaus Penk

Gemeinde Reißeck

Die Gemeinde Reißeck liegt im unteren Mölltal, am Fuße des Danielsberges. Im Norden wird sie von der Reißeckgruppe und im Süden von der Kreuzeckgruppe begrenzt. Sie erstreckt sich über eine Fläche von 139,79 km², die sich auf 4 Katastralgemeinden verteilt, und umfasst 17 Ortschaften mit insgesamt 2.289 Einwohnern (Volkszählung 2011). Weitere Details.

Winter- und sommertouristische Entwicklung Teuchl

Mit der Umsetzung des Projekts soll die Teuchl als Ergänzung zum touristischen Angebot in der Region als ganzjährige Destiantion für den Tagesgast attraktiv gemacht werden. Der klassische Urlaubsgast in der Region ist "Naturliebhaber" und nutzt vorwiegend die vorhandenene Aufstiegshilfen und Ausflugsziele oder betätigt sich sportlich. Dafür würde die Teuchl zusätzliche Betätigungsfelder bieten.

Gesamtkosten: 38.526,80 EUR

Förderung: 18.639,26 EUR

Maßnahme 19 LEADER

Nutzung und Rückgabe von Lithium-Akkus

Ein falscher Umgang mit Lithium-Akkus kann zu großen Problemen führen. Da diese Energiespeicher vom Handy über E-Bike bis zum Auto immer mehr Verwendung finden, hat die Abt. 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz beim Amt der Kärntner Landesregierung ein Info-Blatt mit wertvollen Tipps für die Nutzung, Ladung, Lagerung und fachgerechte Rückgabe gestaltet.

Dieses Info-Blatt können Sie dem Anhang entnehmen.

Lärmschutz - Verbot des Herausschießens - Hundehaltung

Mit 1. April 2016 ist die Lärmschutzverordnung in Kraft getreten.  

Wer ungebührlichen Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung, welche
gemäß § 4 K-LSPG von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen ist.               

Störender Lärm (§ 1 Abs. 2) wird jedenfalls ungebührlicherweise erregt (§ 1 Abs. 3) durch:

Defibrillatoren

Bei einem Atem-/Herz-/Kreislaufstillstand kommt den ersten Minuten danach eine unsagbar große Bedeutung zu. Notruf abgeben, Wiederbelebung (= Herzdruckmassage und Beatmung) und schnelle Defibrillation sind dabei die drei entscheidenden Faktoren. Jeder Laie kann einen Ersthelfer-Defibrillator anwenden!  Das Gerät erkennt automatisch, ob eine Herzrhythmusstörung vorliegt oder nicht. Ein eingebauter Computer gibt dazu auch noch genaue Sprachanweisungen für den Einsatz. 

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