Trinkwasser-Information

Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Anhang