Bundespräsidentenwahl 2016 - WAHLWIEDERHOLUNG

Am 4. Dezember 2016 findet die Wahlwiederholung des Bundespräsidenten statt. 

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag (27.09.2016) in der Wählerevidenz einer österr. Gemeinde geführt werden.

Stimmabgabe vor dem Wahltag
Grundsätzlich muss jede wahlberechtigte Person, wenn sie wählen möchte, in dem ihr zugeteilten Wahllokal wählen. Wer jedoch voraussichtlich am Tag der Bundespräsidentenwahl, dem 4. Dezember 2016, nicht in dem ihm zugeteilten Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. 
 

Wählen mit Wahlkarte:

Beantragung der Wahlkarte:

  • persönlich am Gemeindeamt bis spätestens Freitag, 2. Dezember 2016
  • schriftliche Beantragung bis spätestens Mttwoch, 30. November 2016:

     Download: Wahlkartenantrag (ausfüllbar)

     Onlineantrag 

  • Wichtig: Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist NICHT möglich!

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, d.i. der 04.12.2016, bei der Bezirkswahlbehörde oder in den Wahllokalen während der Öffnungszeiten einlangen.

Anhang