Informationen, ob es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein bewilligungspflichtiges (§ 6 KBO) oder bewilligungsfreies (§ 7 KBO) Vorhaben handelt, erhalten Sie H I E R !
- Bauansuchen
- Ansuchen gem. § 7 (bewilligungsfrei)
- Baubeginnsmeldung
- Bauvollendungsmeldung
- Textlicher Bebauungsplan
- Bestätigung der Unternehmer nach Bauvollendung
- Rauchfangkehrerwechsel
- Bauen und Wohnen - neue Förderungen ab 1.1.2018
- Kärntner Nothilfswerk - Merkblatt (Katastrophenschäden)
- AGWR Datenblatt (Neuerrichtung)