Europawahl 2019

Wahltermin:  26. Mai 2019  

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag (12. März 2019) in der Wählerevidenz einer österr. Gemeinde geführt werden (Hauptwohnsitz).

Wählerverzeichnis-Auflage:
Vom 2. bis 11. Arpil liegt das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme im Gemeindeamt Reißeck,  8 bis 12 Uhr, auf, ausgenommen Sonntag. 

Stimmabgabe vor dem Wahltag

Grundsätzlich muss jede wahlberechtigte Person, wenn sie wählen möchte, in dem ihr zugeteilten Wahllokal wählen. Wer jedoch voraussichtlich am Tag der Wahl, dem 26. Mai 2019, nicht in dem ihm zugeteilten Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. 

Wählen mit Wahlkarte:

Beantragung der Wahlkarte:

  • persönlich am Gemeindeamt bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 12.00 Uhr
  • schriftliche Beantragung bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019
  • Wahlkartenantrag 
  • ONLINE-Antrag
  • Wichtig: Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist NICHT möglich!

Mit Wahlkarte kann man auch vor einer Besonderen Wahlkommission zu Hause wählen. Diese sucht kranke oder bettlägrige Wahlberechtigte direkt zu Hause auf. Ein solcher Besuch muss rechtzeitig beantragt werden. Endtermin für die Beantragung ist Mittwoch, der 22. Mai 2019.

Wahlservice zur Europawahl 2019

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Europawahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen in den nächsten Tagen eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2019“ zustellen.  Achten Sie daher bitte bei all der Papierflut besonders auf unsere Mitteilung.