Das Land Kärnten bietet auch heuer wieder in Kooperation mit den Kärntner Gemeinden einen Zuschuss zu den Heizkosten an.
Die Einkommensgrenzen betragen für den großen Zuschuss in Höhe von € 180,--:
- bei Alleinstehenden € 795,--
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften) € 1.192,--
- Zuschlag für jede weitere Person € 123,--
Die Einkommensgrenzen betragen für den kleinen Zuschuss in Höhe von € 110,--:
- bei Alleinstehenden € 1.040,--
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Pesonen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften) € 1.430,--
- Zuschlag für jede weitere Person € 123,--
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können bis einschließlich 28.02.2014 am Gemeindeamt gestellt werden.