Heizkostenzuschuss

Das Land Kärnten bietet auch heuer wieder in Kooperation mit den Kärntner Gemeinden einen Zuschuss zu den Heizkosten an.

Die Einkommensgrenzen betragen für den großen Zuschuss in Höhe von € 180,--:

  • bei Alleinstehenden € 795,--
  • bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften) € 1.192,--
  • Zuschlag für jede weitere Person € 123,--

 

Die Einkommensgrenzen betragen für den kleinen Zuschuss in Höhe von € 110,--:

 

  • bei Alleinstehenden € 1.040,--
  • bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Pesonen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften) € 1.430,--
  • Zuschlag für jede weitere Person € 123,--

 

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. 

Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können bis einschließlich 28.02.2014 am Gemeindeamt gestellt werden.

Anhang