Kärntner Heizungsanlagenverordnung

Mit 1.4.2015 ist die neue Kärntner Heizungsanlagenverordnung (K-HeizVO), LGBl. Nr. 19/2015, in Kraft getreten. Sie soll einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und zur effizienten Energienutzung leisten. Dazu sind bezüglich Heizungsanlagen emissionsmindernde Maßnahmen erforderlich.

Bisher waren Abgasmessungen nur für mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen betriebenen Zentralfeuerungsanlagen verpflichtend. Neu ist nun, dass auch verpflichtende Abgasmessungen für mit festen Brennstoffen (wie Stückholz, Holzhackgut, Pellets, Kohle und Koks, etc.) betriebenen Zentralfeuerungsanlagen durchzuführen sind. Alle bestehenden mit festen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen müssen bis spätestens 01.04.2017 von einem dazu befugten Prüforgan überprüft werden.

 

Eine Liste der in Kärnten registrierten Prüforgane nach dem Kärntner Heizungsanlagengesetz finden Sie auf der Startseite der Kärntner Heizungsanlagendatenbank. Da sich die Liste der Prüforgane durch Neuanmeldungen bzw. Abmeldungen ständig ändert, verwenden Sie bitte für Abfragen nachfolgenden tagesaktuellen Link:

https://heizungs-check.at/php/infopage.php?freigeschaltet=1&land=1

 

Neu ist, dass für jede Heizungsanlage ein Anlagendatenblatt erforderlich ist. Für sämtliche Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 20kW besteht neben der Abgasmessung die Verpflichtung zur Durchführung einer Energieeffizienz-Überprüfung (Inspektion).

 

Ausnahmen: Einzelfeuerstätten bzw. Einzelraumheizgeräte, zur unmittelbaren Beheizung des Aufstellungsraumes (wie z.B. Kaminöfen, Kachelöfen, Öl- oder Gasraumheizgeräte, Küchenherde) sind von der Verpflichtung zur Überprüfung ausgenommen.

Ebenso benötigen diese kein Anlagendatenblatt.

 

Die Regelungen im Detail finden Sie im angeschlossenen Folder!

Anhang