Kein Feuerwerk zu Silvester!

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Die Gemeinde Reißeck weist darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG 2010 die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ab der Kategorie F2* im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist. Von diesem grundsätzlichen Verbot kann der Bürgermeister mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu befürchten sind.

Dergleichen Ausnahmegenehmigungen wurden nicht erteilt, da im heurigen Jahr durch die langanhaltende Trockenheit extreme Brandgefahr besteht und keine grundlegende Wetteränderung zu erwarten ist!

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau ist außerdem  mit Verordnung jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) bis auf weiteres verboten.

Aus diesem Grund ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen ab Kategorie F2* (Feuerwerk) im gesamten Gemeindegebiet bei Strafe verboten!

 

* Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.